VDS | Bürgerbeauftragte fördert sprachliche Diskriminierung
Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly hat eine Beschwerde des Vereins Deutsche Sprache e.V. (VDS) gegen die diskriminierende symbolische Außendarstellung der Europäischen Kommission zurückgewiesen. Diese hatte im Jahr 2012 die frühere sprachneutrale Beschriftung ihres Pressesaales aufgegeben, um sich der europäischen Öffentlichkeit fortan nur noch als „European Commission“ und „Commission européenne“ vorzustellen.
„Die Entscheidung der Bürgerbeauftragten ist mehr als merkwürdig“, sagt der VDS-Beauftragte für europäische Sprachenpolitik, Dr. Dietrich Voslamber, „denn die Europäische Kommission verletzt mit ihrer neuen Außendarstellung nicht nur europäisches Recht, sie stößt auch unzählige EU-Bürger vor den Kopf, die durch die stetig zunehmenden Fernsehbilder aus dem Pressesaal der Kommission ihre eigene kulturelle Identität missachtet sehen. Dies trägt vor allem in Deutschland sicher nicht dazu bei, die gegenwärtig bestehende Kluft zwischen den Institutionen der EU und ihren Bürgern zu verringern.“
Das wirklich Empörende an dieser Entscheidung, so Voslamber, sei jedoch die Tatsache, dass auf die vielen in der Beschwerde vorgebrachten Argumente des VDS überhaupt nicht eingegangen, sondern lediglich behauptet wird, dass bei einer Beschriftung in mehr als zwei Sprachen die einzelnen Schriftzüge nicht mehr lesbar seien. Kein Wort dagegen fände sich zu der Frage der Vereinbarkeit des diskriminierenden Außenbildes der Kommission mit den europäischen Verträgen und der Grundrechtecharta, oder dazu, dass etwa das Europaparlament problemlos 24 Sprachen in der Außendarstellung verwendet und die Kommission selber bis vor wenigen Jahren noch ein sprachneutrales Außenbild pflegte, ohne dass ihre „visuelle Identität“ oder der Verlauf der Pressekonferenzen irgendwelchen Schaden genommen hätten. Kein Wort auch fände sich zu der Vorhaltung des VDS, dass, wenn es wirklich nur auf die Lesbarkeit der Schriftzeichen ankomme, doch wenigstens Deutsch als die zahlenstärkste Muttersprache und zweitstärkste Fremdsprache der EU mit hinzugenommen werden müsse.
Statt wenigstens auf dieses Argument einzugehen, verweist die Bürgerbeauftragte am Schluss ihrer „Beurteilung“ darauf, dass es doch die „Möglichkeit der Verwendung der deutschen Sprache und anderer Sprachen in ihrem visuellen Logo“ in den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten gebe. „Es kostet Mühe“, so Voslamber, „hierin nicht eine Verhöhnung unseres Anliegens zu sehen“. Alle Einzelheiten des Beschwerdevorgangs können unter vds-ev.de/sprachenpolitik-in-europa eingesehen werden.
Die Pressemitteilung finden Sie auch auf der Seite des VDS.