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VDZ: Ein wichtiger Schritt für die Medienfreiheit

Verlegerverbände zum  EU-Verfahren gegen Google

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben die Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, wettbewerbsrechtlich gegen Google vorzugehen. „Heute ist ein guter Tag für die Medienfreiheit in Europa“, sagte ein Sprecher der Verbände in Berlin. „Es ist höchste Zeit, dass dem Quasimonopolisten Google die Bevorzugung eigener Angebote untersagt wird.“

Die Kommission hat nach Angaben von BDZV und VDZ das Marktverhalten von Google in den zurückliegenden Jahren so genau geprüft wie bisher bei kaum einem anderen Fall. Die Verlegerverbände seien daher optimistisch, dass es nach dem nun laufenden Präzedenzfall im weiteren Verfahren zu der erforderlichen Anpassung des Geschäftsmodells von Google kommen wird.

„Europa kommt mit der Entscheidung der Kommission bei der dringend notwendigen Sicherung von Suchmaschinenneutralität einen großen Schritt voran“, betonte der Sprecher.

Google bestimme in weiten Teilen, wie Informationen im Internet genutzt würden. Die marktbeherrschende Suchmaschine stelle die Ergebnisse aus Sicht der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage aber nicht neutral dar. Die Entscheidung der Kommission trage dazu bei, dass freie Verbraucherwahl, fairer Wettbewerb und Pluralität im Internet gewahrt bleiben.

BDZV und VDZ hatten bereits im Jahr 2009 eine Beschwerde wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Google an das Bundeskartellamt übersandt. In der Folge zog die EU-Kommission den Fall an sich.