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  • 14.03.2012 - 15:21 GMT

VDZ: Nationale Überweisungen und Lastschriften in Euro ab 1.2.2014 nur noch im SEPA-Format

Das Europäische Parlament will die Einführung einheitlicher Zahlungsinstrumente mit SEPA-Standard (single euro payments area) beschleunigen. Eine nunmehr im EU-Parlament angenommene Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro (SEPA-Verordnung) sieht Enddaten für die nationalen Zahlungsverfahren vor.

Demnach wird die SEPA-Lastschrift, die bereits 2009 eingeführt wurde, ab 1. Februar 2014 verpflichtend und das nationale Lastschrift-Einzugsermächtigungsverfahren ablösen.
Wesentliche Änderungen gegenüber dem nationalen Lastschriftverfahren werden neben der grenzüberschreitenden Nutzungsmöglichkeit im Euro-Raum, die internationale Kundenkennung IBAN/BIC an Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl, die Notwendigkeit eines Fälligkeitsdatums mit Vorankündigung des Bankeinzuges sowie eine eindeutige Identifikation durch eine Mandatsreferenz oder Gläubiger-ID sein.
Wirtschafts-und Verbraucherverbände sowie auch Institutionen des dritten Sektors haben in den vergangenen Jahren die Beratungen zur Einführung der SEPA-Verfahren sowie Ablösung der nationalen Lastschriftverfahren intensiv begleitet und auf Vermeidung von zusätzlichen Verkomplizierungen für Unternehmen und Verbraucher gedrungen.
Ludwig von Jagow, Geschäftsführer Vertrieb im VDZ: "Der VDZ hat in den vergangenen vier Jahren gemeinsam mit anderen Verbänden und Organisationen gegenüber der Kreditwirtschaft wie auch der europäischen Kommission und dem EU-Parlament darauf hingewirkt, dass durch die SEPA-Umsetzung gegenüber dem in Deutschland bewährten Einzugsermächtigungsverfahren keine Nachteile für die Nutzer entstehen. Sowohl in der Industrie, bei Organisationen des sozialen Sektors als starke Lastschriftnutzer, als auch bei den Verbrauchern selbst ist das deutsche Lastschriftverfahren als effizient und sicher bestens anerkannt und deshalb gibt es für alle Beteiligten überhaupt keine Veranlassung, Erschwernisse hinzunehmen, die auch seitens der EU-Kommission oder des Parlaments nicht gewollt sind.“
Zeitungs-und Zeitschriftenverlage nutzen den Bankeinzug über das Lastschriftverfahren in erheblichem Maße, insbesondere bei den Abonnements.
In einigen wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung auf SEPA sind die Bemühungen nach Aussage des VDZ erfolgreich gewesen. So habe beispielsweise sehr früh festgestanden, dass es keine regelmäßige Erneuerung der Lastschriftmandate geben müsse wie anfangs zu hören war. Auch bei der SEPA-Basislastschrift wird die Geltungsdauer –wie heute im nationalen Einzugsermächtigungsverfahren – unbefristet bleiben, es sei denn, das Mandat wird 36 Monate nicht genutzt.
Vor dem 1. Februar 2014 erteilte Bestandsmandate müssen nicht erneuert werden
Eine Kontinuitätsregelung der Verordnung stellt sicher, dass bereits erteilte Einzugsermächtigungen (Bestandsmandate) im Verordnungswege auf das SEPA-Mandat umgestellt werden können, falls keine nationale gesetzliche Regelung oder vertragliche Vereinbarung besteht.  Somit wird zum Enddatum kein Erfordernis bestehen, die Bestands-Einzugsermächtigungen mit SEPA-Standard neu abzufordern.
Möglichkeit zur Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC
Bis zum 1. Februar 2016 sind Konvertierungsdienste für nationale Zahlungen vorgesehen, die Kontonummer und Bankleitzahl in die entsprechende IBAN umwandeln würden. Zu klären ist aus Sicht der Unternehmen allerdings noch, welche Kosten die Konvertierung verursachen wird.
Weitere Forderungen nach Erleichterungen
Um das Lastschriftverfahren vor allem im Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen und Privatkunden in Deutschland weiterhin attraktiv zu halten, wenden sich VDZ und weitere Verbände und Unternehmen mit Forderungen an die Kreditwirtschaft. So sollte sowohl das telefonische sowie das elektronische Lastschriftverfahren (eSEPA) für den Onlinehandel ermöglicht werden. Des Weiteren wird eine Verkürzung der Vorlauffristen (pre-notification) zur Ankündigung des Bankeinzugs, ein Verzicht auf den Fälligkeitstermin, also die Beibehaltung der Sichtlastschrift, eine frühestmögliche Einführung des IBAN-only-Verfahrens und eine Vereinfachung von Aufbewahrungspflichten für das Mandat angestrebt.
Betroffene Verbände und Unternehmen, unter anderem der VDZ, kündigen an, diesen Forderungen in weiteren Gesprächen Nachdruck zu verleihen. Ludwig von Jagow: „ Die schwierigsten Aspekte der SEPA-Lastschrift haben wir mittlerweile klären können. Jetzt geht es darum, Unternehmen und Verbraucher vor zusätzlichem Aufwand gegenüber dem Status Quo zu bewahren.“