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ver.di | EU soll Übereinkommen gegen Gewalt am Arbeitsplatz ratifizieren

Mehr Beratungsstrukturen und den Ausbau von Frauenhäusern hat das Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Stefanie Nutzenberger zum „Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November gefordert.

Die COVID-19-Krise zeige, dass dringender Handlungsbedarf bestehe, um insbesondere Frauen vor Gewalt zu schützen. Gerade berufstätige Frauen sind in der Pandemie mehrfach belastet und zusätzlicher Aggressivität am Arbeitsplatz sowie Zuhause ausgesetzt. „350 Frauenhäuser bundesweit sind nicht ausreichend. Immer wieder müssen Frauen, die Hilfe brauchen, aus Platzgründen abgewiesen werden“, kritisierte Nutzenberger. „Für alle Frauen, egal ob im ländlichen oder urbanen Bereich, muss es einen unkomplizierten und unbürokratischen Zugang zu Frauenhäusern und zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten geben“. In den Zeiten der Pandemie steigen die Zahlen häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder erheblich.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft kritisierte weiter, dass einige Länder in der EU eine Beschlussfassung gegen Gewalt am Arbeitsplatz blockieren. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hatte 2019 mit ihrer „Konvention 190“ erstmals ein internationales Übereinkommen gegen Gewalt am Arbeitsplatz beschlossen, das eine weltweit gültige Definition von sexualisierter Belästigung und Gewalt festgelegt hat. Diese bezieht sich nicht allein auf den Arbeitsplatz, sondern auf die Arbeitswelt insgesamt, damit Männer und Frauen sich wirksam gegen Gewalt und sexuelle Übergriffe auch in der Arbeitswelt wehren können. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs müsse die EU endlich ermächtigen, die ILO-Konvention zu ratifizieren, fordert ver.di.

„Um Gewalt an Frauen zu verhindern, geht es auch um die Bekämpfung patriarchalischer Denk- und Handlungsmuster und Frauenverachtung von Teilen der Gesellschaft“, erklärte Stefanie Nutzenberger. „Es fehlt eine kritische Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischer Gewalt. Dies führt dazu, dass Auswirkungen und Ursachen oft verkannt bzw. unzureichend analysiert werden.“ Im Vordergrund der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt müssten Aufklärung und die Prävention stehen.