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ver.di | Urheberrecht: Entscheidung des Europäischen Parlaments stärkt Kreative

Verbandsklage ebnet den Weg für flächendeckend angemessene Vergütungen

Als „stabile Verhandlungsgrundlage“ hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den heute vom Europäischen Parlament beschlossenen Richtlinienentwurf zum Urheberrecht bezeichnet. Der Entwurf ist die Basis für die abschließenden Verhandlungen auf europäischer Ebene zwischen Parlament, Kommission und Rat. „Als mitgliederstärkste Vereinigung von Kultur- und Medienschaffenden in Europa begrüßen wir die europaweite Stärkung des Urheberrechts. Der Beschluss ist ein wichtiger, aber auch überfälliger Schritt in Richtung eines sozialverträglicheren Miteinanders im Netz, aber auch in der analogen Welt“, erklärte der stellv. ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Die vertragsrechtliche Position der einzelnen Kreativen sei durch die Übernahme der Grundsätze des deutschen Urhebervertragsrechts verbessert, weil die faire und angemessene Vergütung als Basis von Verträgen ausdrücklich geregelt ist. Die Möglichkeit, Rechte der einzelnen Urheber/innen und Interpret/innen mittels Gewerkschaften und Verbänden durchzusetzen, sei ein wesentlicher Schritt, faire Vergütungen durchzusetzen. „Die Regeln zur Verbandsklage stärken Kollektivvereinbarungen wie Tarifverträge und gemeinsame Vergütungsregeln. Bei entsprechender nationaler Umsetzung wird der individuelle Anspruch auf angemessene Vergütung kollektiv und damit wirksam durchsetzbar. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung flächendeckend angemessener Vergütungen in den Kreativbranchen“, betonte Frank Werneke.

Die Reform als Entscheidungsprozess des Europäischen Parlaments sei teilweise zum Kampf Internet gegen Urheberrecht hochstilisiert worden. „Als Gewerkschaft vertreten wir in erster Linie die berufsbezogenen Interessen unserer Mitglieder. Wir treten aber gleichzeitig als politische Organisation für Gleichheits- und Freiheitsreche ein. Dabei sind wir davon überzeugt, dass es wirkliche Freiheit nur gibt, wenn sich alle an gewisse Regeln halten“, so Werneke.

Die Pressemitteilung finden sie auch auf der Website der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft.