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  • 09.03.2011 - 16:09 GMT
  • vzbv
Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz

Viel Schatten, wenig Licht – Stellungnahme der vzbv zur Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung

Der vzbv nimmt die Konsultation über die Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung zum Anlass, die Richtlinie über die Versicherungsvermittlung und ihre Umsetzung im deutschen Markt zu bewerten:

Es gibt kein einheitliches Zulassungsverfahren für alle Versicherungsvermittler. Ausschließlichskeitsvertreter und produktakzessorische Vermittler brauchen keine Zulassung. Dies sollen die Versicherer gewährleisten. Es gibt keine funktionierende laufende Aufsicht über die Versicherungsvermittler, weil die Wohlverhaltensregeln lediglich zivilrechtlich aber nicht aufsichtsrechtlich verankert sind. Die Industrie- und Handelskammern müssen sich – im Gegensatz zur BaFin bei Wertpapiergeschäften – nicht mit der Einhaltung der Dokumentations- und Informationspflichten beschäftigen. Die in Deutschland vorgenommene Zulässigkeit, auf Beratung und Dokumentation zu verzichten, ist in der Richtlinie nicht vorgesehen. Nach unseren Erkenntnissen wird vom Beratungsverzicht im erheblichen Umfang durch Vermittler Gebrauch gemacht.
-Laut Umfrage kaum Beratung
Dies spiegelt sich in den Ergebnissen einer vom vzbv beauftragten Befragung von Verbrauchern zur Vermittlung von Versicherungsverträgen durch infratest dimap im Dezember 2010 wieder: Jede zweite Versicherung wurde ohne Beratung der Verbraucher abgeschlossen. Lediglich 68 Prozent der Verbraucher erhielten sofort ein Protokoll, elf Prozent warten immer noch auf das Protokoll.
Zusätzlich sorgen die hohen Provisionen bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und privaten Krankenversicherungen dafür, dass sich im Vermittlungsmarkt Personen betätigen, denen es nicht um nachhaltige und dauerhafte Kundenbeziehungen geht, sondern die auf den schnell verdienten Euro aus sind. Das Ergebnis dieser Fehlsteuerung ist, dass sich bestimmte Strukturvertriebe auf den Abschluss dieser Policen "spezialisieren".
-Provisionssystem schadet den Kunden
Dieses Provisionssystem schadet den Interessen der Kunden, weil die Kostenbelastung solcher Verträge in den Anfangsjahren extrem hoch ist und die vermittelten Verträge vielfach nicht dem Bedarf der Verbraucher entsprechen. Die Folge: Etwa 30 Prozent der abgeschlossenen Lebensversicherungen werden in den ersten drei Jahren mit erheblichen Verlusten gekündigt. Nur etwa 32 Prozent aller Verträge werden bis zum Ende des Vertrags durchgehalten.
Durch die Provisionsexzesse wurde die Aufsichtsbehörde hellhörig. In einem Rundschreiben kritisiert sie diese Praxis. Dies reicht dem vzbv jedoch nicht aus.
Forderungen des vzbv
-Die Provisionshöhe ist in der Lebens- und Privaten Krankenversicherung zu deckeln.
-Bei Umdeckungen bestehender Verträge in diesem Bereich dürfen überhaupt keine Provisionen fließen.
-In der Lebensversicherung müssen die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßige über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden.