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  • 27.09.2012 - 12:04 GMT

VKU fordert Regulierung mit Augenmaß

Der federführende Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat über Änderungsanträge zur EU Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) abgestimmt. „Das Abstimmungsergebnis ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, bedarf aber noch weiterer Nachjustierung“, kommentiert Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), das Votum.

Auch kommunalen Energieunternehmen und Stadtwerken, die mit einer gemeinsamen Beschaffungsgesellschaft eine Unternehmensgruppe bilden, muss die Beschaffung mit physisch unterlegten Geschäften weiter möglich sein“, fordert er. „Darauf werden wir in der kommenden Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments weiter hinwirken.“ In der Praxis haben kleinere und mittelgroße Unternehmen gemeinsame Handelshäuser geschaffen, um auf dem von der EU geforderten Markt aktiv zu bleiben. Diesen Strukturen müssen bei der Revision ausreichend Rechnung getragen werden, so Reck. Bislang unterlagen Energieversorger den Regeln nicht. Reck: „Wir fordern, dass Energieversorger von der Richtlinie ausgenommen werden sollten, da deren Haupttätigkeit nicht der Handel mit Finanzprodukten ist, sondern vor allem zur Absicherung von Geschäftsrisiken dienen. Wir setzen uns in den kommenden Verhandlungen zwischen EU-Parlament und dem Ministerrat dafür ein, dass Stadtwerke sich auch weiterhin am Energiehandel beteiligen können.“