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  • 01.02.2012 - 08:54 GMT

VKU zur Revision der Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik

Die Europäische Kommission hat heute die Revision der Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik veröffentlicht. Ziel ist, die Liste an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und wasserwirtschaftliche Erfordernisse anzupassen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Überprüfung und die Aufnahme weiterer Stoffe, wenn diese relevant und die abgeleiteten Umweltqualitätsnormen hinreichend belastbar sind.

"Die Verantwortung für die Sicherung der Wasserqualität darf jedoch nicht ausschließlich bei den Wasserver- und Abwasserentsorgern abgeladen werden", sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "Der vorsorgende Gewässerschutz und das Verursacherprinzip müssen auf allen Ebenen und durch alle Verursacher sichergestellt werden, um das Einleiten prioritärer Stoffe an der Quelle zu beenden oder schrittweise einzustellen."

"Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind in Deutschland Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge", so Reck. Dabei handelt es sich um Leistungen, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und im Interesse der Allgemeinheit von kommunalen Unternehmen erbracht werden. "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind daher in besonderem Maße auch dem Nachhaltigkeitsgedanken sowie dem Umweltschutz verpflichtet. Die Träger dieser Aufgaben nehmen auch Maßnahmen wahr, die dem Schutz der Gewässer und damit dem Schutz der lebensnotwendigen Ressource Trinkwasser dienen."

Die Liste der prioritären Stoffe wurde 2001 zunächst als Anhang in die Wasserrahmenrichtlinie eingefügt. 2008 wurde sie durch die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik näher ausgestaltet. Ziel der Richtlinie ist das Einleiten besonders gefährlicher Stoffe – beispielsweise Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel oder Schwermetalle – in Oberflächengewässer schrittweise einzustellen oder zu beenden. Derzeit bestehen für 33 Substanzen Umweltqualitätsnormen.