VPRT: EU-Kommission: Unternehmen sollen auch Umwelt- und Sozialbelange bilanzieren
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien vorgelegt, der darauf abzielt, die Transparenz bestimmter Großunternehmen in sozialen und ökologischen Belangen zu erhöhen.
Danach sollen Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern in ihren Jahresberichten künftig relevante und wesentliche Angaben zu ökologischen und sozialen Aspekten offenlegen. Die betroffenen Gesellschaften müssen demnach künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen publizieren.
Aus Sicht der EU-Kommission soll sich der verwaltungstechnische Aufwand auf ein Minimum beschränken, weil den Unternehmen die Verwendung von bereits bestehenden zertifizierten Leitlinien (z. B. ISO 26000) offen steht.