VPRT: Rechtsausschuss des EP schützt Rundfunkfreiheit im Internationalen Privatrecht
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich in einem Eigeninitiativbericht dafür ausgesprochen, bei nicht vertraglichen Rechtsverhältnissen das Recht des Mitgliedstaates anzuwenden, in dem der Schwerpunkt des möglichen Schadens eintritt.
Dies soll verhindern, dass Medien- oder Rundfunkunternehmen beispielsweise bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in mehreren Mitgliedstaaten oder in dem Mitgliedstaat mit dem höchsten Schadensersatz für den Kläger verklagt werden.
Die Associaton of European Radios (AER), die European Broadcast Union (EBU) und andere Medienvertreter hatten sich für diese Verbesserung für die Medienunternehmen bei den Abgeordneten eingesetzt.
Die Abstimmung im Plenum findet am 10. Mai 2012 statt.