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  • 15.09.2011 - 10:33 GMT

VPRT zu beschlossenem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz

Marktgerechte Lizenz- und Werbebestimmungen sind Vorbildcharakter für länderübergreifenden Glücksspielstaatsvertrag.

Der Arbeitskreis Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) begrüßt die heutige Verabschiedung des neuen schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes durch den Kieler Landtag.

Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT und Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport Marketing GmbH: „Das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz hat Vorbildcharakter für einen bundesweit geltenden Glücksspielstaatsvertrag, der zur Zeit von den Ländern diskutiert wird und 2012 in Kraft treten soll. Das Kieler Gesetz ist für die deutschen Medienunternehmen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum einem regulierten Lizenzmodell, das marktgerechte Werbemöglichkeiten zulässt. Der VPRT appelliert an die übrigen Länder, sich bei ihren aktuellen Beratungen an dem schleswig-holsteinischen Modell zu orientieren.“
Der VPRT rechnet im Falle einer Marktöffnung im Glücksspielmarkt und einer entsprechenden Werbeliberalisierung mit Werbemehreinnahmen in einem insgesamt zwei- bis dreistelligen Millionen-Eurobereich für die deutschen Privatsender. Er hatte in den letzten Monaten insbesondere vor den negativen Konsequenzen eines Werbeverbots im Fernsehen im Umfeld von Sportsendungen  gewarnt. Ein erster Staatsvertragsentwurf der Länder hatte ein entsprechendes Verbot vorgesehen, wurde aber in dem Notifizierungsverfahren der EU-Kommission in weiten Teilen als nicht EU-rechtskonform eingeordnet. Aktuell beraten die Länder daher  Anpassungen ihres ursprünglichen Entwurfs. Deissenberger: „Nach intensiven Gesprächen mit der Politik hoffen wir und haben erste Anzeichen dafür, dass die Länder von dem restriktiven Sonder-Werbeverbot für die privaten Fernsehveranstalter Abstand nehmen werden.“