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Verkehr, Telekommunikation & Energie

vzbv: EU-Rat bremst Abschaffung von Roaming-Gebühren aus

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die Einigung des Rats der Europäischen Union, die Abschaffung der Roaming-Gebühren erneut aufzuschieben und die Netzneutralität aufzuweichen. Anders als vom EU-Parlament vorgeschlagen, sollen Roaming-Gebühren nicht zum Ende des Jahres abgeschafft werden. Statt ein Recht der Nutzer auf ein freies und offenes Internet ohne Überholspuren festzuschreiben, will der Rat den Netzbetreibern zusätzliche Einnahmen über kommerzielle Spezialdienste verschaffen.

„Der EU-Rat verabschiedet sich vom Ende der Roaming-Gebühren. Der Freifahrtschein für Spezialdienste bedroht das freie und offene Internet. Statt Verbraucherrechte zu stärken, nehmen die Mitgliedsstaaten vor allem auf die Interessen der Telekommunikationsunternehmen Rücksicht,“ sagt Helga Springeneer, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv.

Die Nachricht aus dem EU-Rat zu den Gebühren für das Telefonieren im Ausland kommt aus Sicht der vzbv überraschend. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte noch Anfang des Jahres ausdrücklich dafür plädiert „die Roaming-Gebühren langfristig auslaufen zu lassen.“ Im Gegensatz zu diesen Beteuerungen unterstützt die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union einen Vorschlag, der langfristig kein Ende der überhöhten Auslandsgebühren vorsieht. Demnach sollen Netzbetreiber in Zukunft Tarife anbieten, bei denen das Auslandstelefonieren und -Surfen in einem bestimmten Umfang standardmäßig inbegriffen wäre. Den Mindestumfang dieses Standardangebots hat der Rat bislang nicht definiert (Gesprächsminuten oder Datenpakete). Netzbetreiber könnten zudem von diesem Standardangebot abweichen, wenn sie ihre Kunden explizit darauf hinweisen. Die Roaming-Regelung somit bleibt sehr vage.

„Die vorgesehene Regelung ist nicht der Einstieg in eine Abschaffung der Roaming-Gebühren, sondern der Ausstieg. Verbraucher müssen demnach auch in Zukunft mit hohen Kosten rechnen, wenn sie im Ausland telefonieren und surfen“, sagt Helga Springeneer.

Auch bei der Netzneutralität hat der Rat die Interessen der Telekommunikationsunternehmen weitgehend auf Kosten der Verbraucher berücksichtigt. Ursprünglich war geplant, ein Recht auf freien und neutralen Zugang zum Internet für Verbraucher rechtlich zu verankern. Die Mitgliedsstaaten haben sich jetzt dafür ausgesprochen, den Providern Spezialdienste zu erlauben, wenn genügend Netzkapazität zur Verfügung steht.

„So lange es keine Verpflichtung gibt, Breitband-Internet mit einer verbindlich zugesicherten Mindestbandbreite zu bieten, gibt es auch keinen wirksamen Schutz vor einer Beeinträchtigung des Internetzugangs durch Spezialdienste. Um Netzneutralität wirksam abzusichern, bedarf es einer klaren und rechtssicheren Definition“, sagt Helga Springeneer.

Der vzbv appelliert deshalb an das Europäische Parlament, sich in den Trilog-Verhandlungen weiterhin für eine gesetzliche Verankerung des Neutralitätsprinzips und die Abschaffung der Roaming-Gebühren einzusetzen.