vzbv: Kollektiver Rechtsschutz – Hin zu einem kohärenten europäischen Ansatz
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 8. April 2011 zum Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen im Rahmen der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zum kollektiven Rechtsschutz
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation durchgeführt, in der gemeinsame Rechtsgrundsätze für den kollektiven Rechtsschutz in der EU bestimmt werden sollen. Bis Ende April 2011 waren Interessenvertreter aus sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten aufgerufen, ihre Beiträge einzureichen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission für eine Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes in Europa. Die jahrzentelange Erfahrung mit Unterlassungsklagen durch Verbraucherverbände in Deutschland zeigt, dass diese ein wirksames Mittel darstellen, um unlautere Geschäftspraktiken für die Zukunft abzustellen. Sie stoßen jedoch an ihre Grenzen, wenn es darum geht, Verbrauchern, die durch unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen Schaden erlitten haben, zu einer adäquaten Kompensation zu verhelfen.
Aufgrund unlauterer Geschäftspraktiken und kartellrechtswidrigen Verhaltens vereinnahmen Unternehmen jährlich Beträge in Millionenhöhe, die eigentlich den Verbrauchern zustehen, jedoch mangels effizienter kollektiver Klagemöglichkeiten nicht zurückgezahlt werden. Hierdurch verschaffen sich Unternehmen zum Teil erhebliche rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile zu Lasten der gesetzestreu handelnden Unternehmen und des fairen Wettbewerbs.
Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens erforderlich
Während das Unterlassungsklagerecht europaweit harmonisiert ist, sind kollektive Schadensersatzansprüche in den einzelnen Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich geregelt. Wegen der zunehmenden grenzüberschreitenden geschäftlichen Kontakte, sei es durch den Onlinehandel oder die Reisetätigkeit von Verbrauchern, ist es notwendig, die kollektiven Klagerechte auf europäischer Ebene auch auf Schadensersatzansprüche zu erweitern.
Hierfür ist eine Rahmengesetzgebung erforderlich, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, verbindliche Regelungen aufgrund vorgegebener Mindeststandards festzulegen, ohne dabei die gewachsenen und bewährten Rechtstraditionen zu beschädigen. Es sollte daher den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen werden, die konkreten Rechtsinstrumente im Einzelnen zu gestalten.
Die ausführliche Stellungnahme können Sie als pdf-Dokument herunterladen.