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vzbv: Neue Runde für Datenschutz

Jan Philipp Albrecht, zuständiger Berichterstatter des EU-Parlaments, hat seinen Report zur Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Der Entwurf ist die Grundlage für die Entscheidungsfindung im EU-Parlament und die darauf folgenden Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission, wie der Datenschutz in Europa zukünftig geregelt sein soll.

„Die Nachbesserungen des Berichterstatter sind wichtig, gehen aber nicht weit genug“, sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Wir brauchen eine Modernisierung des Datenschutzrechts in Europa, um Verbraucher besser zu schützen und Unternehmen in Europa zu stärken. Die EU darf den Entwurf nicht verwässern, sondern muss ihn weiter schärfen. Wenn alle konstruktiv zusammenarbeiten, haben wir die große Chance, einen starken, europaweiten Datenschutz zu bekommen.“
Grundprinzipien bleiben erhalten

Positiv sieht der vzbv, dass Albrecht dem Ansatz der Kommission folgen möchte, das bestehende Datenschutzrecht gemäß der etablierten Grundprinzipien fortzuentwickeln. Das gilt insbesondere für die weite Definition personenbezogener Daten und das Verbotsprinzip mit Einwilligungsvorbehalt. Das Prinzip besagt, dass personenbezogene Daten nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, wenn es ein Gesetz erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat. Schon vor einem Jahr hatte der vzbv gefordert, von diesen Prinzipien nicht abzuweichen. Auch viele weitere der in der Stellungnahme des vzbv aufgeführten Kritikpunkte wurden jetzt von Jan Philipp Albrecht aufgegriffen.

So soll nach Vorschlag des Berichterstatters der Begriff der personenbezogenen Daten klarer gestellt werden, um festzuhalten, welche Daten wirklich nötig sind, um eine Person zu bestimmen. Außerdem soll ein Kopplungsverbot eingeführt werden, das besagt, dass die Nutzung eines Dienstes nicht davon abhängig gemacht werden darf, ob der Nutzer zustimmt, dass seine Daten für mehr als das unbedingt notwendige hinaus genutzt werden.

Anonymität fehlt

Neben den Verbesserungen gibt es auch beim neuen Entwurf Punkte, die dem vzbv nicht weit genug gehen: Unternehmen sollten verpflichtet werden, Verbrauchern eine anonyme oder pseudonyme Nutzung von Internet- und Zahlungsdiensten anzubieten. Um Nutzer vor Gericht entsprechend zu vertreten, sollte die EU zudem klarer formulieren, dass auch Verbraucherschutzorganisationen mit einer Verbandsklage „im öffentlichen Interesse handeln“ und Unterlassungen erwirken können, wenn es nötig ist. Weitere Änderungsvorschläge am Kommissionsentwurf hat der vzbv in einer Stellungnahme zusammengefasst und wird diese den zuständigen EU-Parlamentariern und der Kommission zusenden.