VZBV: Richtlinie für Wohnimmobiliendarlehen – Verbraucher müssen ausnahmslos geschützt werden
Die EU-Institutionen in Brüssel diskutieren zur Zeit im Trilogverfahren, wie Immobiliendarlehen in der EU in Zukunft reguliert werden. Noch gibt es Möglichkeiten, die Interessen der Verbraucher besser zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) muss die Richtlinie dringend nachgebessert werden. Mit dieser überaus relevanten Richtlinie sollen erstmals europaweit einheitliche Standards angewendet werden.
Anders als bei der „normalen“ Verbraucherkreditrichtlinie ist diese Richtlinie vor allem zum Zweck des Schutzes der Stabilität der Märkte durch verbrauchergerechte Immobiliendarlehensverträge angelegt worden. Marktschutz durch Verbraucherschutz ist ein guter Ansatz. Es hebt die Bedeutung des Verbraucherschutzes aber auch für den Erfolg der Richtlinie hervor.
Diese Stellungnahme des vzbv konzentriert sich auf jene Inhalte, die im Trilogverfahren noch Relevanz haben.
Grundsätzlich ist es wichtig, die Wohnimmobiliendarlehensrichtlinie (CARRP) im Zusammenhang mit ihrer ursprünglichen Motivation zu sehen. Grundlagen für einen grenzüberschreitenden Markt gab und gibt es auf absehbare Zeit noch nicht, das wurde ausführlich im Vorlauf des Entwurfes diskutiert und im Grün- und Weißbuch der Kommission begründet. Grund für die Richtlinie ist aber, dass die Auswirkungen fehlerhafter Verträge auch die Märkte in anderen Ländern gefährden, wie es die Finanzmarktkrise in den USA, aber auch um ein Haar die Prozesse in mehreren europäischen Ländern gezeigt haben.
Dabei steht der Verbraucher im Zentrum, der bei dem ökonomisch bedeutendsten Vertragstyp, den er im Regelfall in seinem Leben abschließen kann, keine Fehler machen darf. Es gilt aber auch, diese Verträge steuerbar zu halten, um sowohl die Mobilität der Verbraucher zu erhalten als auch die Anpassung an sich ändernde Lebensverhältnisse.
Daher sind angemessene Verträge die die nötige Flexibilität besitzen, um den Ausfall auch bei Änderungen der Lebensverhältnisse nach Möglichkeit zu verhindern, die entscheidenden Grundlagen dieses Gesetzgebungsvorhaben.
Die Stellungnahme des vzbv führt im Anhang auch die Stellungnahme unseres europäischen Dachverbandes BEUC auf. Der vzbv hat neben den spezifischen Interessen der deutschen Verbraucher auch die Erkenntnisse aus der Verbraucherarbeit in anderen EU-Länder einfließen lassen. Das bedeutet, dass die Forderungen aus Deutschland auch kompatibel mit den Forderungen und Bedürfnissen der Verbraucher in anderen Mitgliedsstaaten sind.