vzbv | Verbraucherrechte grenzüberschreitend durchsetzen
Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wird in Deutschland von Behörden sowie von Verbänden wie den Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wahrgenommen. Doch wie werden die rechtlichen Interessen der Verbraucher auf europäischer und internationaler Ebene gewahrt und vertreten? Bei grenzüberschreitenden Verstößen gegen Verbraucherrecht arbeiten die nationalen Behörden grenzüberschreitend zusammen. Grundlage für diese Zusammenarbeit ist die EU-Verordnung zur Kooperation von Verbraucherschutzbehörden (Consumer Protection Cooperation, CPC). Nun soll die seit 2004 geltende CPC-Verordnung reformiert werden.
Der vzbv hat zum Verordnungsentwurf Stellung bezogen:
Reform soll CPC-Verordnung stärken und ausweiten
Koordiniert wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in Deutschland vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Aktiv wird das Behördennetzwerk immer dann, wenn EU-Verbraucherschutzrecht in einem europäischen Land durch ein Unternehmen eines anderen Landes verletzt wird. Im Wesentlichen funktioniert die Zusammenarbeit auf der Grundlage gegenseitiger Amtshilfe von Verbraucherschutzbehörden bei der Unterbindung grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht. In Deutschland eingehende Amtshilfeersuchen leitet das BMJV als zuständige CPC-Behörde im Regelfall zur Prüfung und gegebenenfalls zur Abmahnung oder Klage an den vzbv weiter. Die angestrebte Überarbeitung der CPC-Verordnung soll nun ihren Anwendungsbereich ausweiten und die Wirksamkeit erhöhen.
Verbände weiterhin zuständig für grenzüberschreitenden Verbraucherschutz
Der wirtschaftliche Verbraucherschutz wird in Deutschland zivilrechtlich gewährleistet. Hierbei kommt der Verbandsklagebefugnis für Verbraucherverbände eine Schlüsselfunktion zu. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und wird in Deutschland seit über 50 Jahren erfolgreich angewandt. Der vzbv begrüßt deshalb ausdrücklich, dass Verbraucherverbände weiterhin mit der grenzüberschreitenden Durchsetzung beauftragt werden können.
Komplexe Koordinierungsregeln dürfen rasches Handeln nicht behindern
Der Verordnungsentwurf umfasst jedoch bei weitverbreiteten Verstößen, die bereits bei einer Beteiligung von zwei Mitgliedstaaten vorliegen können, komplexe Koordinierungsregeln für ein abgestimmtes Vorgehen. Der vzbv fordert, dass diese Regelungen einem zügigen, unbürokratischen Vorgehen nicht im Wege stehen, sondern betroffenen Mitgliedstaaten nur eine zusätzliche, freiwillige Option für koordinierte und gemeinsame Aktionen in besonderen Fällen bieten. Letztlich sollten umfangreiche grenzüberschreitende Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse nur dann stattfinden, wenn eine innerstaatliche Durchsetzung alleine wenig erfolgreich oder erfolgversprechend ist.
Den Volltext der Stellungnahme finden Sie hier.