vzbv | Verbraucherrechte in internationalen Handelsabkommen
Eine Untersuchung im Auftrag des vzbv zeigt, dass Verbraucherschutz– jenseits von Fragen des Schutzes des Lebens und der Gesundheit – bislang nicht hoch auf der handelspolitischen Agenda steht. Explizite Verbraucherinteressen wie das Recht auf Verbraucherinformation oder Datenschutz sind nur schwach verankert. Verbraucherschutz als Schutzbegriff ist nicht Teil „moderner“ Handelsabkommen.
Handelsabkommen müssen die Rechte von Verbrauchern berücksichtigen, um hohe Standards zu gewährleisten und das Vertrauen von Verbrauchern in globale Märkte zu stärken. Die Studie im Auftrag des vzbv untersuchte verbraucherbezogene Regelungen in den Abkommen EU-Kanada, EU-Vietnam, EU-Korea, USAKorea, das plurilaterale TPP-Abkommen sowie einzelne WTO-Regeln.
Der vzbv fordert
Verbraucherschutz als Zielsetzung in Handelsabkommen verankern Keines der untersuchten Abkommen nimmt direkt Bezug auf Verbraucherschutz als Zielsetzung von Handelsabkommen. Angesichts der Bedeutung „moderner“ Handelsabkommen für die Verbraucherwohlfahrt sollte dies ergänzt werden, um eine verbraucherfreundliche Auslegung von Handelsabkommen auch im Konfliktfall sicherzustellen.
Ausnahmevorschriften um Schutzbegriff „Verbraucherschutz“ erweitern Handelsabkommen sehen Ausnahmeregeln zum Schutz des Lebens und der Gesundheit vor. Auf Grundlage dieser Ausnahmen darf gegen die Verpflichtungen aus dem Abkommen verstoßen werden. Sie gehen jedoch nicht auf weitere Verbraucherinteressen ein. Deswegen sollten die Ausnahmevorschriften um das konkrete Schutzgut „Verbraucherschutz“ ergänzt werden.
Kapitel „Handel und Verbraucherschutz“ in Abkommen aufnehmen In einem Kapitel „Handel und Verbraucherschutz“ sollte die Verpflichtung auf ein hohes verbraucherpolitisches Schutzniveau, die Verpflichtung auf gemeinsame (internationale) Standards sowie die Einbindung von Verbraucherorganisationen in die Überwachung von Handelsabkommen aufgenommen werden.
Positivbeispiele in künftigen Handelsabkommen verankern und stärken: Die Abkommen EU-Korea und EU-Vietnam ermöglichen Maßnahmen der Produktkennzeichnung und -information entlang den Wünschen von Verbrauchern. Das transpazifische TPP-Abkommen enthält eine Verpflichtung für verbraucherschützende Gesetzgebung im Onlinehandel. Das EU-Kanada Abkommen CETA enthält weitreichende Ausnahmeregeln für den Schutz von Anlegern bei Finanzdienstleistungen. Verbraucherrechte in internationalen Handelsabkommen 2 l 3 Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Warum sind Handelsabkommen wichtig für Verbraucher?
Offene Märkte sind im Interesse von Verbrauchern, wenn sie zu mehr Wahlfreiheit, guten Preisen, einem hohen Schutzniveau und fairem Wettbewerb führen. Neuere Handelsabkommen haben den Anspruch, weitreichende und umfassende Regeln für den Welthandel zu schaffen. Hiervon können auch Verbraucher profitieren. Grundsätzlich sehen 56 Prozent der Deutschen einen zunehmenden internationalen Handel als positiv (Bertelsmann Stiftung, 2016).
Die Herkunftskennzeichnung von Fleisch wird in Deutschland und Europa diskutiert. 70 Prozent der EU-Verbraucher wollen wissen woher ihr Fleisch kommt (Eurobarometer Nr. 389, 2012). Nur ein Beispiel für eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung die durch Handelsabkommen ermöglicht werden muss.
Kauft ein Verbraucher im außereuropäischen Ausland ist seine Position oft schlechter als beim Onlinekauf in Deutschland oder im EU-Binnenmarkt. Engere Handelsbeziehungen müssen bessere Regeln schaffen – das hilft den 13 Prozent der Deutschen, die außerhalb der EU einkaufen (Destatis, 2016).
Verbraucherrechte: Ein blinder Fleck von Handelsabkommen?
Der vzbv untersuchte die Verankerung von Verbraucherrechten in Handelsabkommen auf der Basis der UN Guidelines for Consumer Protection. Die UN Guidelines sind der derzeit umfassendste internationale Standard für Verbraucherschutz und Verbraucherwohlfahrt.
„Mindestharmonisierung“ durch Regeln der Welthandelsorganisation Die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) führen dazu, dass viele Bereiche, die in Handelsabkommen geregelt werden, recht ähnlich ausgestaltet sind. Diese „Mindestharmonisierung“ von Handelsabkommen findet in den Bereichen statt, wo es schon WTO-Abkommen gibt (u.a. technische- und Lebensmittelstandards). Die Bereiche des e-Commerce und Fragen der nachhaltigen Entwicklung unterscheiden sich stark – hier gibt es keine multilateralen Regeln.
Wenig explizit verbraucherbezogene Regeln Wie das Beispiel der Produktkennzeichnung bei den Abkommen EU-Korea und EU-Vietnam zeigt, können Handelspartner über die WTO-Regeln hinausgehen und verbraucherfreundlichere Regeln vereinbaren. Insgesamt finden sich in den untersuchten Abkommen aber nur wenig explizit auf Verbraucher bezogene Regeln. Außerdem ist Verbraucherschutz nicht als spezielles Schutzgut in die jeweiligen Bereiche von Handelsabkommen aufgenommen.
Weiterführende Informationen: Zum Gutachten.