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  • 19.09.2012 - 14:49 GMT
  • vzbv
Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz

vzbv: Versicherungsvermittlung- Keine wirksame Aufsicht

Auch nach der überarbeiteten Richtlinie werden Verbraucher nicht wirksam vor Falschberatung geschützt, meint der verbrauerzentrale Bundesverband.

Die Europäische Kommission hat mit der Überarbeitung der Versicherungsvermittler-Richtlinie zentrale Verbraucherschutzaspekte nicht angegangen. Jetzt ist das Europäische Parlament gefordert, den Verbraucher wirksam vor Falschberatungen im Versicherungsvertrieb zu schützen. Bei der Offenlegung von Provisionen muss nachgebessert werden: Für alle Versicherungsprodukte muss es klare Preisschilder in Euro und Cent differenziert nach den Kosten für das Produkt und für den Produktvertrieb geben.

Es gibt kein einheitliches Zulassungsverfahren für alle Versicherungsvermittler. Ausnahmen gelten für Ausschließlichskeitsvertreter und viele produktakzessorische Vermittler. Ob diese Vermittler überhaupt die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen, sollen weiterhin die Versicherer prüfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine einheitliche Regelung für den gesamten Vertrieb, einschließlich der Versicherungsmitarbeiter. Dies schafft die nötige Transparenz für Verbraucher.

Die Abgrenzung sollte anhand des Status des Handelnden und insbesondere der Vergütung erfolgen. So wird bisher in Deutschland in der Gewerbeordnung der Versicherungsberater definiert als Person, die gewerbsmäßig Dritte über Versicherungen berät, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein. Dies sollte als europäische Regelung übernommen werden.

Die Vorschläge zur Offenlegung von Provisionen bleiben deutlich hinter den Forderungen des vzbv zurück. Nur bei Lebensversicherungen gibt es eine solche Pflicht ab Inkrafttreten der Richtlinie. Für die übrigen Versicherungssparten – einschließlich privater Krankenversicherung – gibt es eine üppige Übergangsfrist von fünf Jahren, in der die Verbraucher um Informationen bitten müssen.

Und auch danach ist nicht sicher gestellt, dass der Verbraucher die Höhe der Provisionen in Euro und Cent mitgeteilt bekommt. Der Vermittler kann ihn stattdessen auch nur über die Berechnungsmethode für die Höhe der Provision informieren. Die deutsche Umsetzungspraxis der Finanzmarkt-Richtlinie hat gezeigt, dass der Verbraucher damit Steine statt Brot erhält. Der vzbv fordert daher die Offenlegung der Provision in Euro und Cent ohne Übergangsfrist.

Querverkäufe sind ein Missstand, der immer wieder zu erheblichen Verbraucherproblemen führt. Insbesondere Kreditinstitute haben in der Vergangenheit Druck auf Verbraucher ausgeübt und die Kreditvergabe direkt oder indirekt vom Abschluss zusätzlicher Versicherungsverträge abhängig gemacht. Der vzbv begrüßt daher das Verbot von Kopplungsgeschäften, sieht jedoch ein Problem darin, dass der Vermittler ein entsprechendes Vorgehen nachweisen soll. Der Vermittler wird immer behaupten, es sei ein zulässiges Bündelungsgeschäft gewesen. Generell hält der vzbv die Regelung zum Bündelungsgeschäft für sinnvoll. Dies betrifft die Pflicht, die verschiedenen Bestandteile des Bündelungsgeschäfts auch getrennt voneinander zu verkaufen.