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Europäische Wertegemeinschaft, Institutionen & Zukunftsdebatte

vzbv | Vorsicht vor dubiosen Angeboten nach Brexit

Eine Mehrheit der Briten hat für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Erst in einigen Monaten oder Jahren wird sich zeigen, welche langfristigen rechtlichen Konsequenzen ein Brexit für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher haben wird. Die geltenden Verbraucherschutzgelungen bleiben zunächst weiter bestehen. Verbraucher können sich bei Bestellungen oder Lieferungen aus Großbritannien weiterhin darauf berufen.

Kurzfristig sollten sich Verbraucher sorgfältig informieren, wenn sie von Schwankungen des britischen Pfunds oder Investitionen in Aktienmärkte betroffen sind, die in den kommenden Tagen heftigen Ausschlägen ausgesetzt sein dürften.

Vorsicht vor dubiosen Angeboten

„Die Brexit-Abstimmung bedeutet keine unmittelbare Änderung von Verbraucherrechten oder -gesetzen. Aber unsichere Zeiten bringen Hochkonjunktur für windige Abzocker. Vor einer Geldanlage beispielsweise sollte eine Verbraucherzentrale oder die Stiftung Warentest zu Rate gezogen werden“ ,sagt Klaus Müller Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).