vzbv zum Trilog: EP muss seiner Verantwortung gerecht werden
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine Forderungen zu transparenter Gesetzgebung und zum Trilog 2014 im Gesamtzusammenhang eines Europa-Papiers formuliert. Er sieht das EP in zentraler Verantwortung, sich „die Zeit zu nehmen, ein volles Gesetzgebungsverfahren durchzuführen “ und im Fall eines Trilogs Verhandlungstermine, Dokumente und beteiligte Personen öffentlich zu machen.
Auszug aus dem Europa-Papier:
Wo stehen wir?
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 wurden die Institutionen, Kompetenzen und Rechtsetzungsverfahren der EU auf eine neue Grundlage gestellt. Das Mitentscheidungsverfahren unter gleichwertiger Einbeziehung des Europäischen Parlaments wurde zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und in seinem Anwendungsbereich ausgedehnt. Dies sollte zu einem ausgewogeneren Institutionengefüge führen und die demokratische Legitimität der EU-Entscheidungen erhöhen. Nach bald fünf Jahren Lissabon-Vertrag ist das Fazit jedoch ernüchternd: 83 Prozent21 aller Rechtsetzungsverfahren, die in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren begonnen wurden, sind mit einer informellen Einigung in Erster Lesung zwischen dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission beendet worden. Das beschleunigt im Durchschnitt zwar das Verfahren und Entscheidungsträger bescheinigen diesem sogenannten Trilogverfahren, dass es effizienter sei. Die negativen Effekte sind jedoch nicht von der Hand zu weisen: Informelle Triloge und die Einigung in Erster Lesung verschieben die Debattenführung in den nicht-öffentlichen Raum und gewährleisten nicht das für politische Legitimation erforderliche Maß an Öffentlichkeit, Transparenz und zivilgesellschaftlicher Beteiligung. Die Stärkung des Europäischen Parlaments und damit die Stärkung der öffentlichen Debatte werden zurückgenommen. Damit wird es wichtigen Parlamentsfunktionen nicht gerecht. Zudem sind Daten, Tagesordnungen, Teilnehmer und Verhandlungsresultate nicht öffentlich. Dies lässt personell besser aufgestellten Wirtschaftsvertretern mehr Einflussmöglichkeiten als etwa den tendenziell schwächer aufgestellten zivilgesellschaftlichen Akteuren und schwächt insgesamt die Legitimation der Entscheidungsfindung. Ein zeitlich angemessener Rahmen für Austausch und wirkliche Debatte muss bei Gesetzgebungsverfahren, die mehr als 500 Millionen Verbraucher in der EU betreffen, unbedingt gegeben sein.
Wo wollen wir bis 2019 hin?
Das Europäische Parlament setzt seine durch den Vertrag von Lissabon hinzugewonnenen Kompetenzen verantwortungsvoll ein. Einigungen in Erster Lesung, im informellen Trilog, werden nur in absoluten und gut begründeten Ausnahmefällen akzeptiert.
Was muss getan werden ?
Das Europäische Parlament muss seiner Verantwortung gerecht werden und die Verhandlungsspielräume, die ihm das Gesetzgebungsverfahren in drei Lesungen bietet, nutzen. Das Europäische Parlament muss sich die Zeit nehmen, ein volles Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. Im Falle eines Vermittlungsverfahrens werden die Verhandlungstermine und dazugehörigen Dokumente im Voraus öffentlich zugänglich gemacht. Die Verhandlungen sind transparent, die Verhandlungsteilnehmer bekannt.