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Umweltpolitik

Zwischen Luft- und Wasserrichtlinien | EBD De-Briefing Rat Umwelt

Kurz vor Ende der ersten 100 Tage der Kommission von der Leyen und zwei Tage nach Veröffentlichung des Entwurfs eines europäischen Klimagesetzes stehen momentan wenige Sachthemen so hoch im Kurs wie der European Green Deal. Entsprechend eng wurde es in der Galerie der Europäischen Bewegung Deutschland e.V. (EBD) beim De-Briefing zum Umweltrat – und das trotz Coronavirus. Mit den 50 Teilnehmenden diskutierte Ilka Hirt, Leiterin des Referats IK II 1 im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) über die Ergebnisse der Ratssitzung vom Vortag.

Es war eine besondere Sitzung des Umweltrates, begann Hirt ihren Impuls: einerseits durch den Besuch der schwedischen Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg bei der Tagung der EU-Umweltministerinnen und -minister, andererseits weil sich der nahende deutsche Vorsitz auch in der Sitzordnung manifestiere. Nicht alltäglich auch die Agenda des Rates, auf der fünf ordentliche Tagesordnungspunkte standen: neben dem European Green Deal die europäische Wasserrahmenrichtlinie, die Ökologisierung des Europäischen Semesters, die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa und die langfristige Strategie zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Entsprechend breit war auch die Diskussion beim EBD De-Briefing.

Laut Hirt sei der Entwurf des Klimagesetzes und die darin verankerte Treibhausgasneutralität bis 2050 gut von den europäischen Mitgliedstaaten aufgenommen worden. Auch die einstimmige Annahme der langfristigen Strategie für das Übereinkommen von Paris könne man als Erfolg verbuchen. In der Diskussion mit den Teilnehmenden kamen vor allem Fragen zur Befassung mit dem Klimagesetz in der deutschen Ratspräsidentschaft auf. Klimapolitisch fallen neben den zwei turnusmäßigen Sitzungen des Umweltrates die Biodiversitätskonferenz COP 15 im chinesischen Kunming und die Klimakonferenz COP 26 in Glasgow im November in die Zeit des deutschen Vorsitzes. Dementsprechend komme einiges auf die Bundesregierung zu, waren sich die Teilnehmenden beim De-Briefing einig.

Neben neuen Initiativen diskutierte das De-Briefing zwei Evaluierungen von Gesetzgebungspaketen zur Luft- und Wasserqualität in der EU. Ist der Rahmen noch „fit for purpose“ angesichts neuer wissenschaftlicher Grenzwerte, neuer Herausforderungen wie dem Klimawandel oder neuer chemischer Substanzen, die entwickelt werden? Ist, wie bei der Wasserrahmenrichtlinie, eine Zielerreichung bis 2028 realistisch? Welche begleitende Gesetzgebung ist zur effektiven Umsetzung der Richtlinien notwendig, und durch wen? Anpassungsbedarf besteht aus Sicht des Rates bei der Luftqualität, so die Schlussfolgerungen, bei der Wasserrahmenrichtlinie gebe es aktuell keinen Handlungsbedarf.

Zum Abschluss des De-Briefings kam noch eine Neuerung zur Sprache: die Ökologisierung des Europäischen Semesters. Das Instrument zur Koordinierung von der Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU-27 könne auch als Überwachungsmechanismus für die Umsetzung des Klimagesetzes fungieren, hieß es. Aus Sicht des Umweltrates und des BMU sei der erste Schritt jedoch eine zunehmende Orientierung des Europäischen Semesters anhand von Nachhaltigkeitsprinzipien. Dies wolle man auch während der deutschen Ratspräsidentschaft auf die Agenda setzen. Es sieht so aus, also ob die Umwelträte auch im zweiten Halbjahr 2020 viele ordentliche Tagesordnungspunkte behandeln werden.