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Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz

DGB | Stellungnahme zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige

Unter der Bezeichnung Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige hat die EU-Kommission am 13.03.2018 eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten vorgelegt, die auf die Schaffung eines verbesserten Zugangs zu den Systemen der sozialen Sicherheit der jeweiligen Mitgliedstaaten für alle Beschäftigten und für Selbstständige abzielt. Die Empfehlung wird durch die Kommission als eine konkrete Ausformung der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) vermittelt und soll die je nach EU-Mitgliedsstaat unterschiedlich ausgestaltete, häufig defizitäre Qualität der sozialen Absicherung gegenüber diesen Personengruppen verbessern. Sie bezieht sich somit auf Prinzip 12 der ESSR und auf die dort benannte Notwendigkeit, dass „unabhängig von der Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Beschäftigte sowie unter vergleichbaren Bedingungen Selbstständige das Recht auf adäquate Soziale Absicherung haben.“
Grundsätzlich kritisiert der DGB in seiner Stellungnahme, dass mittels dieser Empfehlung lediglich ein politisch unverbindlicher, in seiner zu erwartenden Wirksamkeit begrenzter Ansatz zum Zug kommt. Dies sei angesichts eines Themas, das aufgrund der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit vordringlichen Handlungsbedarf zur Erreichung eines EU-weiten Mindeststandards der sozialen Absicherung deutlich erkennen lässt, besonders kritisch zu sehen.

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