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Europäische Demokratie und Parlamentarismus stärken!

Mitgliederversammlung am 24.06.2019 c Foto: EBD/K. Neuhauser

Demokratie geht uns alle an, auf allen Ebenen und in allen Teilen der Gesellschaft! In vielen Mitgliedstaaten schwindet das Vertrauen in Politik und damit in die Demokratie. Politische und staatliche Akteurinnen und Akteure müssen auf allen Ebenen Vertrauen zurückgewinnen. Lippenbekenntnisse zu Demokratie, Parlamentarismus und Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung reichen nicht.

In einer Zeit, in der Emanzipation, Freiheits- und Menschenrechte von vielen Regierungen, auch in Europa, in Frage gestellt werden, muss die Europäische Union das Erreichte sichern und ihre gestaltende Kraft behalten. Eine Fokussierung nur auf den Binnenmarkt ist zu wenig: Freiheit, Demokratie und eine „Europäische Soziale Marktwirtschaft“ gehören zusammen.

Eine demokratische Europäische Union muss fortwährend an der Verbesserung ihrer Institutionen arbeiten. Das Europäische Parlament steht dabei als das einzige von den Bürgerinnen und Bürgern direkt legitimierte EU-Organ im Zentrum und braucht ein Initiativrecht, sei es durch interinstitutionelle Vereinbarungen oder durch Vertragsänderungen. Die Durchsetzung einer aus dem Parlament heraus benannten Kandidatin oder eines Kandidaten für die Präsidentschaft der Kommission verdeutlicht, dass die Kommission dem Parlament verantwortlich ist und betont dessen Rolle als Volksvertretung. Mehr Effizienz könnte durch die Personalunion der Präsidentin oder des Präsidenten des Europäischen Rates und der Kommission erreicht werden. Entscheidungen im Rat sollten vermehrt mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Insbesondere bei fiskalischen und außenpolitischen Entscheidungen würde die EU so handlungsfähiger und weniger durch Partikularinteressen einzelner Mitgliedstaaten blockiert. Demokratie, Effizienz und Transparenz müssen auch auf mitgliedstaatlicher Ebene gewährleistet sein.

Mit Blick auf die Europawahl 2024 muss das Prinzip der Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten durch kohärenter auftretende Parteienfamilien gestärkt und fortentwickelt werden. Staatsübergreifende Listen sollten eingeführt und grenzüberschreitende Wahlkreise sollten ernsthaft diskutiert werden. Pauschale Wahlausschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern unter rechtlicher Betreuung widersprechen den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und sind EU-weit abzuschaffen. Empfehlungen zur Einführung alternativer Wahlmethoden zur Abschaffung von Wahlbarrieren für Menschen mit Behinderungen sollen umgesetzt werden.

Die Europäische Union muss sich auf die Fragen konzentrieren, mit denen die besten Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger Europas erzielt werden können und wo sie die nötige Handlungsfähigkeit besitzt. Subsidiarität ist zu beachten; sie ist aber keine Einbahnstraße. Mitgliedstaaten müssen Kompetenzen, wenn nötig, auf die europäische Ebene übertragen. Die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der europäischen Regionen und der nationalen Parlamente in der Europapolitik müssen gestärkt werden.

Für eine leistungsfähigere Europäische Union sind sowohl Reformen innerhalb der europäischen Verträge als auch Vertragsänderungen notwendig. Die „Konventsmethode“ gewährleistet hier die größtmögliche Einbindung der gesellschaftlichen Kräfte und der Öffentlichkeit. Strukturierte repräsentative Konsultationen der Bürgerinnen und Bürger bieten der Politik eine wichtige Orientierung.

Die Kommunikation über Europapolitik muss dabei zielgruppenorientiert und vielsprachig geführt werden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer europäischen Demokratie nur identifizieren und diese aktiv gestalten, wenn sie in verständlicher Form informiert werden.

Bürgerdialoge können ein wichtiges Instrument sein, wenn sie demokratisch inklusiv, ergebnisgerichtet und nicht PR-orientiert erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern sowie Interessengruppen wichtige Impulse geben können.

Wir fordern:

  • Die Regierungen von Bund und Ländern müssen sich dafür einsetzen, dass das im Grundgesetz verankerte „Vereinte Europa“ im Sinne der pluralistischen Demokratie in der Bevölkerung lebendig und mehrheitsfähig bleibt. Demokratische Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft wie z.B. in Verbänden und Vereinen („Demokratie im Kleinen“) stärkt dabei das Verständnis für und die Einbindung in die Politik auf allen Ebenen.
  • Das Europäische Parlament als das einzige von den Bürgerinnen und Bürgern direkt legitimierte EU-Organ muss das Zentrum für parlamentarische demokratische Gesetzgebung sein und mit einem Initiativrecht ausgestattet werden.
  • Parlament und Rat sollen bis 2024 ein kohärentes EU-Wahlsystem mit transnationalen Listen einführen, das die demokratische Entwicklung und Verfasstheit europäischer Parteien fördert und das Wahlalter ab 16 Jahren etabliert.
  • Die Bundesregierung soll im Verbund mit möglichst vielen Mitgliedstaaten Reforminitiativen für die Demokratie in der EU initiieren und die breite gesellschaftliche Diskussion fördern. Für die Verbesserung der Demokratie und ihrer Handlungsfähigkeit in Europa dürfen Änderungen der EU-Verträge nicht ausgeschlossen werden.